Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Land Oberösterreich ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2. Dezember 2016, Seite 1barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.tierschutzportal.ooe.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die auf dieser Website verwendeten Überschriftenfarben in den Headern weisen derzeit ein zu geringes Farbkontrastverhältnis auf. Damit entspricht der Kontrast nicht den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA, die ein Mindestverhältnis von 3:1 für große Textelemente vorschreibt.

Die in der Landkarte vom Bundesland Oberösterreich dargestellten Standort-Marker in grau entsprechen nicht den Barrierefreheitsbestimmungen hinsichtlich Kontrastverhältnis.

Auch die Zeilenhöhe, die Buchstabenabstände sowie die Wortabstände weichen von den Barrierefreiheitsbestimmungen ab.

Wir sind uns dieser Barrieren bewusst und arbeiten bereits an einer Anpassung der Farbgestaltung und den Abständen, um die Anforderungen zu erfüllen. Diese Verbesserung wird zeitnah umgesetzt. Sollten Sie bis dahin Schwierigkeiten bei der Nutzung der Website haben, stehen wir Ihnen gerne für Unterstützung zur Verfügung.

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Oftmals wird auf externe Seiten oder PDF-Dokumente verlinkt. Die Barrierefreiheit dieser Inhalte obliegt nicht im Auftrag dieser Website.

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich dieser Website liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Dezember 2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Jänner 2026. Überprüft wurden die Startseite, eine inhaltliche Unterseite, die Tiersuche, die Tierübersicht sowie eine Einzelseite eines Tieres. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde am 22. Dezember 2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an post@ooe.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.tierschutzportal.ooe.gv.at“.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an:

Kontakt:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Präsidium
Abteilung Kommunikation und Medien
Landhausplatz 1
4021 Linz
E-Mail: post@ooe.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren