Tierschutz beginnt hier.

Für ein verantwortungsvolles, respektvolles Miteinander von Mensch und Tier. Wir schaffen Rahmenbedingungen, die Tierwohl nachhaltig sichern.

Unser Auftrag für mehr Tierwohl

Das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) und die darauf basierenden Verordnungen geben die Rahmenbedingungen für die Tierhaltung und den Tierschutz in Österreich vor. Für die Einhaltung der Bestimmungen der Tierschutznormen sorgen die Bezirksverwaltungsbehörden, das sind die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate. Diese sind daher neben der Tierschutzombudsperson beim Land Oberösterreich Ansprechpartner in Tierschutzfragen bzw. bei Tierschutzverstößen.

Das Land steuert und plant gemeinsam mit den Partner:innen vor Ort – insbesondere den Tierschutzorganisationen – Maßnahmen, damit in Oberösterreich die Voraussetzungen für die artgerechte Haltung von Tieren geschaffen werden.

Ziele für Oberösterreich:

  • Die Förderung des Tierschutzes
  • Die tiergerechte Haltung von Tieren in Menschenobhut, einschließlich der Nutztierhaltung
  • Das Verhindern von ungerechtfertigten Leiden, Schmerzen und Schäden und dass Tiere in schwere Angst versetzt werden
  • Ein positives Zusammenleben von Mensch und Tier
  • Die Vermittlung des richtigen Umgangs mit Tieren, deren Verhalten & Bedürfnisse, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen 
  • Die Förderung von tierschutzrelevantem Wissen und Kompetenz, insbesondere für Tierhalter:innen
  • Ein regionalisiertes Angebot für die Verwahrung von Fundtieren
  • Eine möglichst rasche Vermittlung eines verwahrten Tieres an neue qualifizierte Halter:innen
  • Das Setzen von Maßnahmen, damit schwer vermittelbare Tiere in bestehende Einrichtungen integriert werden können
Bild der Tierschutzombudsfrau auf einer Wiese mit zwei Hunden

Über uns

Ein engagiertes Team von Mitarbeiter:innen in der Abteilung Gesundheit vertritt den Tierschutz in Oberösterreich und hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit vielen unterschiedlichen Partnern:innen den Tierschutz positiv weiterzuentwickeln. Um entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene oder von der Behörde beschlagnahmte Tiere tierschutzgerecht unterbringen zu können, wurde ein Netzwerk an Partner:innenorganisationen aufgebaut, das mit großem Einsatz Tiere versorgt.

Es gibt daher eine enge Zusammenarbeit mit:

  • Den Bezirksverwaltungsbehörden – vor allem bei Tierschutzthemen, die bezirksübergreifend sind
  • Mit den Veterinärmediziner:innen der Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen
  • Dem Landesveterinärdirektor als Mitglied im Vollzugsbeirat (gemäß § 42a Tierschutzgesetz)
  • Der Tierschutzombudsfrau
  • Den Tierschutzorganisationen vor Ort
  • Der Österreichischen Tierärztekammer, Landesstelle Oberösterreich

Da der Tierschutz viele andere Rechtsmaterien berührt, ist es wichtig, die jeweiligen Experten:innen für Spezialthemen zu befassen: 

Bundesweites Tierschutzgesetz:

Jagd und Fischerei*:

*Die Jagd und Fischerei ist aus dem Tierschutz ausgenommen

Sicherheitsaspekte bei der Hundehaltung:

Gebiete für spezielle Tierhaltungen: