Für ein verantwortungsvolles, respektvolles Miteinander von Mensch und Tier. Wir schaffen Rahmenbedingungen, die Tierwohl nachhaltig sichern.
Das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) und die darauf basierenden Verordnungen geben die Rahmenbedingungen für die Tierhaltung und den Tierschutz in Österreich vor. Für die Einhaltung der Bestimmungen der Tierschutznormen sorgen die Bezirksverwaltungsbehörden, das sind die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate. Diese sind daher neben der Tierschutzombudsperson beim Land Oberösterreich Ansprechpartner in Tierschutzfragen bzw. bei Tierschutzverstößen.
Das Land steuert und plant gemeinsam mit den Partner:innen vor Ort – insbesondere den Tierschutzorganisationen – Maßnahmen, damit in Oberösterreich die Voraussetzungen für die artgerechte Haltung von Tieren geschaffen werden.
Ein engagiertes Team von Mitarbeiter:innen in der Abteilung Gesundheit vertritt den Tierschutz in Oberösterreich und hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit vielen unterschiedlichen Partnern:innen den Tierschutz positiv weiterzuentwickeln. Um entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene oder von der Behörde beschlagnahmte Tiere tierschutzgerecht unterbringen zu können, wurde ein Netzwerk an Partner:innenorganisationen aufgebaut, das mit großem Einsatz Tiere versorgt.
Es gibt daher eine enge Zusammenarbeit mit:
*Die Jagd und Fischerei ist aus dem Tierschutz ausgenommen