Sollte sich der Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist von 31 Tagen ab Kundmachung des Fundes melden, so ist ihm das Tier auf sein Verlangen auszufolgen. Innerhalb der genannten Frist können Tiere daher nur unter diesem Vorbehalt an interessierte Personen zur vorläufigen Verwahrung weitergegeben werden. Erst ab dem 31. Tag nach der Kundmachung des Fundes kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden.
| Rasse: | |
| Alter: | 5 Jahr(e) |
| Geschlecht: | weiblich |
| Fundort/Datum: | Lenzing am 26.6.2021 |
Beschreibung:Candy kam mit ihren 2 Brüdern Charlos und Cäsar mit einem Güterzug aus dem Burgenland in der Lenzing AG an
Candy ist sehr scheu, würde ein Zuhause bei geduldigen Menschen suchen
Tierheim Tierseelenhoffnung
Unteredt 2
4873 Frankenburg
| Ansprechpartner: | Katharina Jelinek |
| Telefon: | 06763614760 |
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