Sollte sich der Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist von 31 Tagen ab Kundmachung des Fundes melden, so ist ihm das Tier auf sein Verlangen auszufolgen. Innerhalb der genannten Frist können Tiere daher nur unter diesem Vorbehalt an interessierte Personen zur vorläufigen Verwahrung weitergegeben werden. Erst ab dem 31. Tag nach der Kundmachung des Fundes kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden.
| Rasse: | Europäische Hauskatze |
| Alter: | 4 Jahr(e) |
| Geschlecht: | männlich |
| Fundort/Datum: | Schörfling am Attersee am 17.5.2023 |
Beschreibung:
Kater MIKEY,_mittlerweile kastriert und gechipt, tiger-weiß. Würde ein Zuhause mit Freigang suchen.
Tierheim Tierseelenhoffnung
Unteredt 2
4873 Frankenburg
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