Tiersuche > Hund > Fundtier Nr. 29830

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ab sofort vermittelbar

Sollte sich der Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist von 31 Tagen ab Kundmachung des Fundes melden, so ist ihm das Tier auf sein Verlangen auszufolgen. Innerhalb der genannten Frist können Tiere daher nur unter diesem Vorbehalt an interessierte Personen zur vorläufigen Verwahrung weitergegeben werden. Erst ab dem 31. Tag nach der Kundmachung des Fundes kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden.

Rasse:
Alter:3 Jahr(e)
Geschlecht:weiblich
Fundort/Datum:Linz am 21.8.2023

Beschreibung:

Kontakt

Bezirks-Verwaltungs-Behörden

Zuständig:Abteilung Gesundheit – Bereich Tierschutz
Telefon:(+43 732) 7720-16303
E-Mail:ges.post@ooe.gv.at