Sollte sich der Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist von 31 Tagen ab Kundmachung des Fundes melden, so ist ihm das Tier auf sein Verlangen auszufolgen. Innerhalb der genannten Frist können Tiere daher nur unter diesem Vorbehalt an interessierte Personen zur vorläufigen Verwahrung weitergegeben werden. Erst ab dem 31. Tag nach der Kundmachung des Fundes kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden.
| Rasse: | Europäische Hauskatze |
| Alter: | 3 Jahr(e) |
| Geschlecht: | weiblich |
| Fundort/Datum: | Schildorn am 19.8.2023 |
Beschreibung:
Katzenkind SERAFINA - grau getigert - zeigt sich im Tierheim noch scheu und vorsichtig. Sie ist ein wunderhübsches Katzenkind und würde sich sehr über ein liebevolles Zuhause mit Freigang freuen.
Tierheim Tierseelenhoffnung
Unteredt 2
4873 Frankenburg
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