Sollte sich der Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist von 31 Tagen ab Kundmachung des Fundes melden, so ist ihm das Tier auf sein Verlangen auszufolgen. Innerhalb der genannten Frist können Tiere daher nur unter diesem Vorbehalt an interessierte Personen zur vorläufigen Verwahrung weitergegeben werden. Erst ab dem 31. Tag nach der Kundmachung des Fundes kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden.
| Rasse: | Europäische Hauskatze |
| Alter: | 12 Jahr(e) |
| Geschlecht: | männlich |
| Fundort/Datum: | Neumarkt im Mühlkreis am 30.5.2014 |
Beschreibung:am Anfang eher schüchtern, später hat er gerne Streicheleinheiten, an Freigang gewöhnt
Kater, schwarz, bei Abgabe im Tierheim nicht kastriert, ca. 8 Monate
Tierheim Freistadt
4240 Freistadt, Schwandter Straße 28
| Ansprechpartner: | Fr. Binder |
| Telefon: | 0664 / 22 38 295 |
| E-Mail: | tierschutz.binder@aon.at |
| Website: | www.tierschutz-freistadt.at |