Sollte sich der Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist von 31 Tagen ab Kundmachung des Fundes melden, so ist ihm das Tier auf sein Verlangen auszufolgen. Innerhalb der genannten Frist können Tiere daher nur unter diesem Vorbehalt an interessierte Personen zur vorläufigen Verwahrung weitergegeben werden. Erst ab dem 31. Tag nach der Kundmachung des Fundes kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden.
| Rasse: | Kaninchen |
| Alter: | 6 Jahr(e) |
| Geschlecht: | weiblich |
| Fundort/Datum: | Pichl bei Wels am 19.3.2026 |
Beschreibung:schwarz
Zwergkaninchen WILMA wurde krank und mit einer Verletzung gefunden. Sie wird nun tierärztlich versorgt und im Tierheim gesund gepflegt. Anschließend sucht sie ein artgerechtes Zuhause bei Artgenossen mit gesicherter Freilandhaltung
Tierheim Tierseelenhoffnung
Unteredt 2
4873 Frankenburg
| Ansprechpartner: | Katharina Jelinek |
| Telefon: | 06763614760 |
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