Sollte sich der Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist von 31 Tagen ab Kundmachung des Fundes melden, so ist ihm das Tier auf sein Verlangen auszufolgen. Innerhalb der genannten Frist können Tiere daher nur unter diesem Vorbehalt an interessierte Personen zur vorläufigen Verwahrung weitergegeben werden. Erst ab dem 31. Tag nach der Kundmachung des Fundes kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden.
| Rasse: | Europäische Hauskatze |
| Alter: | 7 Monat(e) |
| Geschlecht: | männlich |
| Fundort/Datum: | Lenzing am 6.7.2026 |
Beschreibung:Freigänger
Katzenkind Lars wurde in einem Keller gefunden. Der noch so junge Zwerg sucht ein herzensgutes Zuhause in ländlicher Umgebung mit Freigang.
Tierheim Tierseelenhoffnung
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