Sollte sich der Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist von 31 Tagen ab Kundmachung des Fundes melden, so ist ihm das Tier auf sein Verlangen auszufolgen. Innerhalb der genannten Frist können Tiere daher nur unter diesem Vorbehalt an interessierte Personen zur vorläufigen Verwahrung weitergegeben werden. Erst ab dem 31. Tag nach der Kundmachung des Fundes kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden.
| Rasse: | Europäische Hauskatze |
| Alter: | 4 Monat(e) |
| Geschlecht: | männlich |
| Fundort/Datum: | Eberschwang am 15.8.2026 |
Beschreibung:Freigänger, zahm
Kitte Gustl sucht, sobald er gesund und fit ist, gemeinsam mit einem Geschwisterchen ein fürsorgliches Zuhause in ländlicher Umgebung mit Freigang.
Tierheim Tierseelenhoffnung
Unteredt 2
4873 Frankenburg
| Ansprechpartner: | Katharina Jelinek |
| Telefon: | 06763614760 |
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