Sollte sich der Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist von 31 Tagen ab Kundmachung des Fundes melden, so ist ihm das Tier auf sein Verlangen auszufolgen. Innerhalb der genannten Frist können Tiere daher nur unter diesem Vorbehalt an interessierte Personen zur vorläufigen Verwahrung weitergegeben werden. Erst ab dem 31. Tag nach der Kundmachung des Fundes kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden.
| Rasse: | Terrier-Mischling |
| Alter: | 1 Jahr(e) |
| Geschlecht: | männlich |
| Fundort/Datum: | Linz am 29.8.2026 |
Beschreibung:Fundort: Traklweg , 4030, Linz - LfNr: 44768 - De aufgeweckte kleine Terriermischling wurde bei uns im Tierheim Watson getauft. Watson ist anfangs etwas schüchtern und hat noch wenig Erziehung genossen. Sobald er seine Menschen kennt, ist er ein liebensw
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