Sollte sich der Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist von 31 Tagen ab Kundmachung des Fundes melden, so ist ihm das Tier auf sein Verlangen auszufolgen. Innerhalb der genannten Frist können Tiere daher nur unter diesem Vorbehalt an interessierte Personen zur vorläufigen Verwahrung weitergegeben werden. Erst ab dem 31. Tag nach der Kundmachung des Fundes kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden.
| Rasse: | Europäische Hauskatze |
| Alter: | 5 Monat(e) |
| Geschlecht: | weiblich |
| Fundort/Datum: | St. Georgen im Attergau am 2.10.2026 |
Beschreibung:Die junge Katze ist freundlich und gewöhnt sich bestimmt schnell an die neue Familie
Die junge Katze MARILYN wurde in einer Bar aufgefunden und anschließend zu uns gebracht. Falls sie nicht von ihren Besitzern abgeholt wird, freut sie sich auf eine neue Familie wo sie als Freigängerin wohnen kann.
Tierheim Tierseelenhoffnung
Unteredt 2
4873 Frankenburg
| Ansprechpartner: | Katharina Jelinek |
| Telefon: | 06763614760 |
| E-Mail: | kathi.tierseelenhoffnung@hotmail.com |
| Website: | www.tierseelenhoffnung.at |